Wohnungsvermietung an unterhaltsberechtigte Kinder
Für den Unterhalt von Familienangehörigen aufgewendete Beträge werden gem. § 20 Abs. 1 Z 1 EStG - wie Aufwendungen für den Haushalt des Steuerpflichtigen selbst – nicht als Werbungskosten anerkannt. Laut VwGH vom 30.3.2006, 2002/15/0141 ist dies selbst dann der Fall, wenn nach außen hin ein Verhältnis wie zwischen fremden Dritten besteht.