Werbungskostenpauschalierung bei Zimmer-/Appartementvermietung ab 2006
Die bisher bestehende Pauschalierung bei der saisonal bedingten Privatzimmervermietung am Bauernhof ist modifiziert ab 2006 auch auf Einkünfte aus der landläufigen saisonalen (Fremden-) Zimmer- und Appartementvermietung anwendbar. Vorweggenommen sei aber, dass bei der Dauervermietung von Wohnungen der Abzug von pauschalen Werbungskosten unzulässig ist.