Verkürzung der Abgabefrist für die Zusammenfassende Meldung
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist von Unternehmern, die Waren von Österreich in andere EU-Mitgliedstaaten liefern oder verbringen, grundsätzlich via FinanzOnline abzugeben. .......
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist von Unternehmern, die Waren von Österreich in andere EU-Mitgliedstaaten liefern oder verbringen, grundsätzlich via FinanzOnline abzugeben. .......