Übergang der Steuerschuld - § 19 Abs. 1b UstG
Neben den schon bisher geltenden Fällen des Überganges der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Stichwort Bauleistungen und ausländische Leistungserbringer) sind weitere Lieferformen betroffen:
Neben den schon bisher geltenden Fällen des Überganges der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Stichwort Bauleistungen und ausländische Leistungserbringer) sind weitere Lieferformen betroffen: