Steuerliche Geltendmachung von Betreuungskosten für behinderte Kinder ausgedehnt
Die steuerliche Berücksichtigung von Betreuungskosten im Zusammenhang mit behinderten Kindern wurde im Juli durch Beschluss im Nationalrat ausgedehnt. Rückwirkend ab 1.1.2009 können Aufwendungen für die Betreuung behinderter Kinder in Höhe von 262 € monatlich zusätzlich zum Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung (§ 35 Abs. 3 EStG) geltend gemacht werden. Dies ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes möglich und .....