Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen im Jahre 2003 gemäß § 109 a EStG
Bis Ende Jänner 2004 sind mittels Formular E 18 bis Ende Februar 2004 bei elektronischer Übermittlung die Meldungen für im Jahre 2003 ausbezahlte Honorare an das Finanzamt zu erstatten.