Kostenersatz im darauffolgenden Jahr mindert außergewöhnliche Belastung
Eine jüngst ergangene Entscheidung des UFS (GZ RV/0183-F/11 vom 3.12.2012) hat die bisherige Verwaltungspraxis und Judikatur im Zusammenhang mit dem zeitlichen Auseinanderfallen von außergewöhnlicher Belastung und nachträglichem Kostenersatz (z.B. durch eine Versicherung) bestätigt. Ein Steuerpflichtiger machte ....