Gemeinnützige Leistungen anstatt Ersatzfreiheitsstrafen
Im neu gefassten § 179 Abs. 3 FinStrG ist nunmehr geregelt, dass der Bestrafte gemeinnützige Leistungen i.S.d. § 3a StrafvollzugsG anstelle ....
Im neu gefassten § 179 Abs. 3 FinStrG ist nunmehr geregelt, dass der Bestrafte gemeinnützige Leistungen i.S.d. § 3a StrafvollzugsG anstelle ....