Die steuerliche Behandlung des (gemeinnützigen) Vereins
Vereine erfahren eine begünstigte steuerliche Behandlung, sofern sie aus einem gemeinnützigen Vereinszweck gegründet werden und die Vereinsmitglieder diesen Zweck tatsächlich leben. Grundsätzlich kann der Verein als juristische Person der KöSt, USt sowie Gebühren unterliegen. Voraussetzung für steuerliche Begünstigungen ist u.a. das Verfolgen gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke – begünstigte Förderziele sind z.B. Kunst und Wissenschaft, Kultur, Musik, Sport oder Umweltschutz.