Die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten - Oma, bitte kommen!
Kinderbetreuungskosten sind ab der Veranlagung 2009 bis zu einem Betrag von 2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.......
Kinderbetreuungskosten sind ab der Veranlagung 2009 bis zu einem Betrag von 2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.......