Bundesabgabenordnung und Finanzstrafgesetz
Die Ausfallshaftung (§ 9 BAO) von gesetzlichen Vertretern für Abgabenschulden der Gesellschaft soll künftig auf faktische Geschäftsführer erweitert werden. Faktische Geschäftsführer sind jene, die ....
Die Ausfallshaftung (§ 9 BAO) von gesetzlichen Vertretern für Abgabenschulden der Gesellschaft soll künftig auf faktische Geschäftsführer erweitert werden. Faktische Geschäftsführer sind jene, die ....