Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung
An das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung sind die Kriterien Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geknüpft. Begräbniskosten und die Kosten für die Errichtung eines Grabmals stellen dann außergewöhnliche Belastungen dar, sofern ....