Außergewöhnlichkeit führt nicht zwingend zur außergewöhnlichen Belastung

Die Frage, ob Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, ist nach den kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen der Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beurteilen - selbst wenn dies in manchen Fällen zu unfair erscheinenden Ergebnissen führt. .....