Ausbau der dritten Säule der Altersvorsorge
Nachdem die (morsche) erste Säule der staatlichen Altersvorsorge in Form des Umlageverfahrens mit eher untauglichen Mitteln durch das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz in Form von ausschließlich Arbeitgeberbeiträgen zu stützen versucht worden ist und dem System der Altersvorsorge offenbar das Wasser bereits bis zum Hals steht, wurde im Zuge des Hochwasseropferentschädigungsgesetzes die dritte Säule der Altersvorsorge in Form der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge für alle weiter ausgebaut (§ 108g - i EStG).