Auftraggeber-Haftung nach dem ASVG bei Bauleistungen (SV-Haftung)
Um die systematische, betrügerische Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Bauwirtschaft einzudämmen, soll ab 1.9.2009 eine besondere Haftung für Bauunternehmen, die Bauleistungen an Subunternehmen weitergeben, eingeführt werden (AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz AGH).