Aufgabe des Rückzahlungswillens begründet für sich keine verdeckte Gewinnausschüttung

Eine verdeckte (Gewinn)Ausschüttung ist dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Vermögensvorteil gewährt, welcher .....