Abteilung (Grundabteilung, Parzellierung)
Eine Abteilung ist die Änderung des Gutbestandes eines Grundbuchskörpers durch Abschreibung von Grundstücken oder Teilen von solchen.
Eine Abteilung ist die Änderung des Gutbestandes eines Grundbuchskörpers durch Abschreibung von Grundstücken oder Teilen von solchen.