Abgeltungsteuer und degressive Abschreibung in Deutschland seit 2009

Die Abgeltungsteuer von 25% ist in Deutschland seit 1. Jänner 2009 in Kraft und wird bei natürlichen Personen auf private Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen und auch auf Kursgewinne bei Wertpapieren angewendet. Zusätzlich zur 25% Belastung sind auch 5,5% Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer zu berücksichtigen – insgesamt ergibt sich daher eine Belastung von ungefähr 28%. Da die Steuer von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, sind diese Einkünfte nicht mehr in die persönliche Steuererklärung aufzunehmen (Abgeltungswirkung). Für betriebliche und institutionelle Anleger stellt der Abzug eine